Straßenbau

Zum Straßenbau zählen die Unterhaltung, der Neubau sowie die Sanierung von Straßen, Straßenbeleuchtung und Ampeln. Im Rahmen der städtischen Verkehrssicherungspflicht werden die städtischen Straßen regelmäßig kontrolliert und dabei Schäden aufgenommen und entsprechend ihrer Priorität behoben. Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den allgmeinen Gebrauch hinaus ist in der städtischen Sondernutzungssatzung geregelt.



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