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Informationen zur Dichtheitsprüfung
Information zur Dichtheitsprüfung bei bestehenden Grundstücksentwässerungsleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz Nordrhein Westfalen (LWG NRW)

Für den Schutz von Grundwasser und Boden müssen Abwasserleitungen und -kanäle dicht sein.
Abwasser ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und LWG NRW so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Abwasseranlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben.

In Nordrhein-Westfalen wird durch das LWG seit dem 31.12.2007 der Nachweis der Dichtheit von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen gefordert. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, den Nachweis zu erbringen.

Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.

Die Gemeinde muss für bestehende Abwasserleitungen durch Satzung kürzere Zeiträume für die erstmalige Prüfung festlegen, wenn sich diese auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befinden und

  1. zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1990 errichtet wurden oder
  2. zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden.


Neufreimersdorf und Königsdorf, mit Ausnahme des Hüttenweges und der Talstraße sowie Neubuschbell, liegen in der Wasserschutzzone III, d.h. hier ist ein kürzerer Zeitraum festgelegt worden.

Die Zeiträume können durch Satzung verlängert werden, wenn die Stadt für abgegrenzte Teile ihres Gebietes die Kanalisation im Rahmen der Selbstüberwachungsverpflichtung nach § 61 LWG NRW überprüft.

Für Bachem und Teile von Frechen-Zentrum ist ein längerer Zeitraum festgelegt worden.
In der Fristensatzung der Stadt Frechen sind alle Zeiträume für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufgelistet.

Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung und die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a LWG in Nordrhein-Westfalen gibt es beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).

     Dichtheitsprüfung - Infoflyer der Stadtverwaltung Frechen
     (pdf, 180.99 KB)

     Fragen und Antworten - Dichtheitsprüfung § 61 a LWG
     (pdf, 142.96 KB)

     Entwässerungssatzung der Stadt Frechen
     (pdf, 66.29 KB)

     Auszug Landeswassergesetz NRW § 61a
     (pdf, 16.01 KB)

     Information der Abteilung Stadtentwässerung für Grundstückseigentümer
     (pdf, 338.28 KB)

     Bescheinigung Dichtheitsprüfung
     (pdf, 13.46 KB)

     Checkliste Dichtheitsprüfung
     (pdf, 18.44 KB)

     Fristensatzung
     (pdf, 1.34 MB)


 

Animationsfilm
An dieser Stelle halten wir für Sie ein Video bereit, in dem Ihnen der Komplex der Grundstücksentwässerung erklärt und dargestellt wird.
     Animationsfilm der Abteilung Stadtentwässerung Frechen
     (mp4, 38.32 MB)


 

 

Quicklinks

 

 

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