Kindertagespflege

Die Kindertagespflege in Familien ist ein pädagogisches Betreuungsangebot für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Kinderförderungsgesetz §§ 22-24 SGB VIII und ist im Näheren in unseren Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege geregelt. Diese wurden mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 24.03.2009 aktualisiert. Die Details sind im beigefügten pdf-Dokument zusammengefasst.
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Kindertagespflege - eine Information für Eltern Tagesmütter und Tagesväter
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