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Kindertagespflege
Die Kindertagespflege in Familien ist ein pädagogisches Betreuungsangebot für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Kinderförderungsgesetz §§ 22-24 SGB VIII und ist im Näheren in unseren Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege geregelt. Diese wurden mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 24.03.2009 aktualisiert. Die Details sind im beigefügten pdf-Dokument zusammengefasst.
     Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
     (pdf, 52.76 KB)

     Kindertagespflege - eine Information für Eltern Tagesmütter und Tagesväter
     (pdf, 110.85 KB)


 

 

Quicklinks

 

 

Kontakt

 

  •    Elisabeth Reinert
       Fon 02234 501 468
       Fax 02234 501 440
       E-Mail schicken


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