Aktuelle Bauleitplanung

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (von der Planung betroffene Fachämter und sonstige Institutionen) wird der förmliche Bauleitplanentwurf erstellt und die öffentliche Auslegung vorbereitet.
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (von der Planung betroffene Fachämter und sonstige Institutionen) wird der förmliche Bauleitplanentwurf erstellt und die öffentliche Auslegung vorbereitet.
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