
Der Kulturausschuss der Stadt Frechen hat in seiner Sitzung am 14. November die Neufassung der „Richtlinien zur Förderung der Kulturarbeit in der Stadt Frechen„ beschlossen.
Die neuen Richtlinien treten zum 1. Januar 2007 in Kraft.
Vereine, die bereits in den Vorjahren Zuschussmittel aus dem Kulturetat nach den alten Kulturförderrichtlinien erhalten haben, wurden schriftlich über die Neuerungen informiert.
Anträge auf Förderung sollten möglichst bis zum 31.01.2007 bei der Kulturabteilung der Stadt Frechen eingereicht werden. Eine Beschlussfassung über die Fördergelder ist für den nächsten Kulturausschuss am 06. März 2007 vorgesehen.
Kultur- und brauchtumstragenden Vereinen in Frechen, die bislang keine Fördermittel beantragt haben, wird die Neufassung der Richtlinien auf Anfrage zugesandt. Informationen dazu gibt es bei den Mitarbeiterinnen der Kulturabteilung der Stadt Frechen unter den Telefonnummern 02234/501-347 oder 501-350.
Darüber hinaus liegen die neuen Förderrichtlinien auch in der Kulturabteilung der Stadt Frechen zur Abholung aus.(pdf, 73.14 KB)

1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Veranstaltungen im Saal oder im Foyer des Stadtsaales, die von Frechener Vereinen, die dem Stadtsportverband angehören oder als kulturtragend anerkannt sind, von Trägern der Jugend- und Sozialhilfe, die in Frechen aktiv sind oder von Schulen und Parteien, die in Frechen ansässig sind, durchgeführt werden. Grundsätzlich wird für jede Institution pro Jahr eine eintägige Veranstaltung im Saal und eine eintägige Veranstaltung im Foyer im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gefördert. Veranstaltungen, bei denen eine vertraglich festgelegte Rückvergütung durch den Bewirtschafter des Stadtsaales erfolgt, werden nicht gefördert.
2. Antragsverfahren
Anträge auf Förderung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Stadt bearbeitet. Aus dem formlosen Antrag muß ersichtlich sein, wer als Veranstalter fungiert und um welche Art von Veranstaltung es sich handelt. Dem Antrag ist eine Kopie des unterzeichneten Mietvertrages beizufügen. Anträge finden nur Berücksichtigung, so lange entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind. Es besteht daher kein Anspruch auf Förderung.
3. Höhe der Förderung
Basis der Bemessung des Fördersatzes ist die Entgeltordnung des Stadtsaales. Veranstaltungen, die am Wochenende stattfinden, werden mit 50 % vom Mietzins, der sich - ausgehend vom Gesamtpreis - nach Abzug der kalkulierten Nebenkosten ergibt, gefördert. Veranstaltungen, die an den Wochentagen montags bis donnerstags (außer an Tagen vor Feiertagen) stattfinden, werden mit 75 % vom Mietzins, der sich - ausgehend vom Gesamtpreis - nach Abzug der kalkulierten Nebenkosten ergibt, bezuschußt.
4. Zahlungsverfahren
Unabhängig von der Forderung der Stadtsaal Frechen Betriebs GmbH wird der städtische Zuschuss an den Antragssteller
überwiesen. Die Zahlung erfolgt nach Vorlage einer Kopie des Einzahlungsbeleges über den Rechnungsbetrag der Stadtsaal Frechen Betriebs GmbH. Findet die Veranstaltung nicht wie geplant statt bzw. kommt es zur Auflösung des Mietvertrages, so wird der städtische Zuschuss zurückgefordert.
Quicklinks
Öffnungszeiten
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Montag: 08.30-12.30 Dienstag: 08.30-12.30 Mittwoch: 08.30-12.30 Donnerstag: 08.30-12.30 14.00-18.00 Freitag: 08.30-12.30



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